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Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.
Volltext
Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)
Voraussetzungen
- Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro
Gebührenrahmen in Mecklenburg-Vorpommern: 100 bis 750 Euro
Verfahrensablauf
Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch