Denkmal: Auskunft beantragen

  • Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden stehen jedermann zur Einsicht offen.
  • Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalarten (Bewegliche Denkmale, Bodendenkmale) ist jedoch nur durch Nachweis des berechtigten Interesses möglich
  • Auskunft ist gebührenfrei.

Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

Volltext

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

Verfahrensablauf

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Ansprechpunkt

Untere Denkmalschutzbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Bauverwaltung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6320 (Frau Niehus (FGL))

E-Mail: corina.niehus@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr