Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen- Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
- Bodenrichtwerte online einsehen
- Auszug im GeoShop der zuständigen Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) online bestellen.
- eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte über Internetportale (z.B. BORIS-D) ist kostenfrei.
- Schriftliche Auskünfte:
- Grundgebühr je Auskunft: 30 €
- Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4 €
- Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: 10 €
- Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von 34 € bis 250 €
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Volltext
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Die Bodenrichtwerte aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erhalten Sie [hier] .
Möchten Sie Informationen über Bodenrichtwerte in der Landeshauptstadt Schwerin, klicken Sie bitte [hier] .
The soil benchmarks from the district Ludwigslust-Parchim are available [here] .
If you would like information about soil benchmarks in the state capital Schwerin, please click [here] .
The standard land values from the Ludwigslust-Parchim district are available [here] .
If you would like information on standard land values in the state capital Schwerin, please click [here] .
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.
Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.
The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.
The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.
Ansprechpunkt
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse