Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben

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Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.06.2024

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Nur schriftlich oder online möglich

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Nach § 17 II der Abfallsatzung ist dieses nur in bestimmten Bereichen des Altkreises Parchim möglich eine Biotonne zu beantragen
  • Nach § 17 II der Abfallsatzung ist es auch möglich das mehrere Mietgemeinschaften sich eine Biotonne teilen

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 03871 722-7000
Telefax: 03871 72277-7000

E-Mail: alp@kreis-lup.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz

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