- Binnenfischereistatistik M-V
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Einzelgewässerstatistik
- Meldung des monatlichen Fangaufwands
- Meldung der monatlichen Fänge
- Meldung von Besatzmaßnahmen
- Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Binnenfischereistatistik).
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- Fangaufwand nach Fanggeräten,
- Arten und Mengen der gefangenen Fische,
- durchgeführte Besatzmaßnahmen.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V