- Binnenfischereistatistik M-V
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Betriebsstatistik
- Meldung der jährlichen Erzeugung
- Meldung der jährlichen Erlöse
- Meldung betriebsbezogener Daten
- Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine Meldung zu den Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Binnenfischereistatistik).
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- Arten, Mengen und Erlöse der erzeugte Fische nach Produktionsart,
- Ausgabe von Angelerlaubnissen,
- Schäden,
- weitere betriebsbezogene Angaben.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V