Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden

  • Daten zur Binnenfischerei
  • Meldung der Fischfänge
  • Meldung des Fischereiaufwandes
  • Meldung der Besatzmaßnahmen
  • Meldung von Daten zur Gewässerbewirtschaftung
  • zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Dies betrifft:

  • die Arten, Mengen und Erlöse der gefangenen Fische, 
  • den Fischereiaufwand,
  • die Besatzmaßnahmen in den Gewässern, 
  • die Ausgabe von Angelerlaubnissen.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihren Betrieb und/oder für das Gewässer die Daten zu den Fischfängen, Fischereiaufwand, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (gegebenenfalls weitere Besonderheiten).

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Dezernat LALLF 710

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Ansprechpartner:

Dr. Thomas Schaarschmidt
Telefon: +49 385 588-61710