Bibliotheksausweis beantragen

  • Bibliotheksausweis Ausgabe
  • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
  • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
  • meist persönliches Erscheinen erforderlich
  • Gültigkeitsdauer gegebenenfalls begrenzt (zum Beispiel 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Volltext

Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:

Für die Benutzung der Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie beantragen. Die Landesbibliothek ist eine Regional- sowie wissenschaftliche Universalbibliothek. Sie sammelt, erschließt und bewahrt die über das Land publizierte Literatur und hält das Pflichtexemplar für Mecklenburg-Vorpommern vor.

Die Landesbibliothek bietet eine Vielzahl von aktuellen Medieneinheiten aus allen Fachgebieten gedruckt sowie in Form von E-Books, E-Journals und Datenbanken. Ebenso steht ein großer Altbestand zur Einsicht bereit. Hohes Ansehen genießt die Musikaliensammlung mit dem Schwerpunkt auf Barockmusik. Das Discovery-Portal bietet einen intuitiven Einstieg in die Recherche unserer Bestände sowie zahlreicher weiterer Quellen. Via Fernleihe und Schnelllieferdienste haben Sie auch überregionalen Zugriff auf Literatur aus nationalen sowie internationalen Bibliotheken.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Minderjährige benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Bei den Kommunalen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

  • gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Voraussetzungen

  • Notwendig ist ein Benutzerausweis.

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie - sofern erforderlich - das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweis: Der Verlust des Bibliotheksausweises oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen. Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.

  • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für die Landesbibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
  • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für eine kommunale Bibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern Günther Uecker

Johannes-Stelling-Str. 29
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: +49 385 588-79220

E-Mail: lb@lakd-mv.de
Webseite: Webseite der Landesbibliothek

Öffnungszeiten:

Montag 13:00 - 19:00 Uhr

Dienstag 13:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 10:00 - 13:00 Uhr