Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

Sie können die Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises wegen Änderung Ihrer persönlicher Daten beziehungsweise Ihres Kraftfahrzeuges beantragen.

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Volltext

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

Voraussetzungen

Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

allgemeine Leistungsklage

zuständige Stelle

Für die Neuausstellung ist dieselbe  Behörde zuständig, die Ihren  Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Brand-, Katastrophenschutz, Verkehr, Fundtiere

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
 

Einwohnermeldeamt:

Montag
08.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag:
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
 

Standesamt & Urkundenstelle:

Dienstag - Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.