Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

Volltext

Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

Voraussetzungen

Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

zuständige Stelle

Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Allg. Sozialer Dienst LWL

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-5253 (Frau Lata (FGL))

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Adresse:

FG Allg. Sozialer Dienst PCH


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-5257 (Frau Klempert (FGL))