Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen- Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
- Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
- Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Volltext
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).
Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von
- Ausbildungszeugnissen,
- Schulungsnachweisen,
- Bescheinigung über Fortbildungen,
- Personalausweis.
Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Formulare
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.
The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.
The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.
Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.