Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft beraten und überprüfen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
  • Wenn Unternehmen ausbilden möchten, berät und unterstützt sie die zuständige Stelle.
  • Dies ist je nach Bundesland und Beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere berufsständische Kammer.
  • In Betrieben, die erstmalig ausbilden möchten, wird die Ausbildungsberechtigung vor Ort überprüft.
  • Betriebe dürfen Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn
    • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
    • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
  • Berater besuchen regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten, um diese bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen.
  • Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Land- oder Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist.
  • A training institution is only suitable in terms of its type and facilities for vocational training in agricultural or domestic professions if it is recognized as a training institution by the competent authority under Land law.
  • Ośrodek szkoleniowy jest odpowiedni pod względem rodzaju i wyposażenia do szkolenia zawodowego w zawodach rolniczych lub domowych tylko wtedy, gdy jest uznany za ośrodek szkoleniowy przez właściwy organ na mocy prawa krajowego.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die zuständige Stelle, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft muss Ihr Unternehmen zusätzlich von der zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt werden.

Your company must also be recognized by the competent authority as a training institution for the agricultural and domestic professions.

W przypadku zawodów związanych z rolnictwem i gospodarstwem domowym firma musi być również uznana przez właściwy organ za ośrodek szkoleniowy.

Volltext

Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden werden, wenn

  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

In den Berufen der Land- und Hauswirtschaft muss zusätzlich eine Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die nach Landesrecht zuständige Behörde erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern diese Behörde.

W zawodach związanych z rolnictwem i naukami domowymi uznanie za ośrodek szkoleniowy musi być również przyznane przez właściwy organ na mocy prawa krajowego. W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organem tym jest Urząd Krajowy ds. Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa Meklemburgii-Pomorza Przedniego.

In the agricultural and domestic science professions, recognition as a training center must also be granted by the competent authority under state law. In Mecklenburg-Vorpommern, this authority is the Mecklenburg-Vorpommern State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries.

  • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten
  • Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung
  • persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal
  • Erfüllen der notwendigen Mindestanforderungen
  • Ihr Betrieb muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein
  • Odpowiedni pod względem osobistym i zawodowym personel szkoleniowy
  • Spełnienie niezbędnych wymagań minimalnych
  • Twoja firma musi być uznana przez właściwy organ
  • Personally and professionally suitable training personnel
  • Fulfillment of the necessary minimum requirements
  • Your company must be recognized by the competent authority

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

  • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
  • Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
  • Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.
  • Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.
  • Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.

Formulare

  • Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der zuständigen Stelle oder bei der dortigen Ausbildungsberatung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF), Dezernat 140

Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa MV (LALLF), Departament 140

State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries MV (LALLF), Department 140

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Dezernat LALLF 140

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Ansprechpartner:

Michaela Hanke
Position: Dezernatsleitung