- Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
- Baum durch Kommune geschützt
- Baumfäll- / rückschnittgenehmigung notwendig
- Zuständigkeit: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
Volltext
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Handlungsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Voraussetzungen
- Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
- Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
- Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen notwendig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung