Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
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Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- 42 Euro
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7