- Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Abgasanlagen oder Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen beantragen
- Die Anzeige der geplanten Nutzungsaufnahme der Anlage muss vorausgegangen sein und ist dem Antrag als Nachweis beizulegen.
- Es fallen Gebühren für die Bearbeitung und für Fahrtkosten an.
- Zuständige Behörde: Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie vorher eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen beantragen.
Volltext
Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.
Die Bescheinigung müssen Sie beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beantragen. Dieser prüft dann bei Ihnen vor Ort die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus.
Bei einer geplanten Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerken prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus. Sie müssen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig Gelegenheit geben, auch den Rohbauzustand zu besichtigen.
- Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Sie müssen Bauherr oder Bauherrin sein.
- Sie haben der Bauaufsichtsbehörde bereits fristgerecht die geplante Inbetriebnahme der Feuerstätten, des Verbrennungsmotors oder des Blockheizkraftwerks angezeigt.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dazu im Voraus eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.
Reichen Sie dazu einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt und prüft dann Ihre Feuerstätte, Ihren Verbrennungsmotor oder Ihr Blockheizkraftwerk vor Ort. Im Anschluss an die Besichtigung und Prüfung stellt Ihnen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit aus.
Sollte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Mängel feststellen, erhalten Sie einen Mängelbericht. Erst nachdem Sie die Mängel beseitigt haben, erhalten Sie die Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- keiner
zuständige Stelle
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger