Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen

  • Antrag über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr Genehmigung
  • Eine Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr muss durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz genehmigt werden.
  • Zuständig:  örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz

Wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen möchten, müssen Sie sich dies genehmigen lassen.

Volltext

Möchten Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen, müssen Sie sich dies genehmigen lassen.

Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde kann Ihnen die Beschäftigung der schwangeren oder stillenden Frau in diesem Zeitraum ablehnen oder vorläufig untersagen, um den Schutz der Gesundheit der Frau oder ihres Kindes sicherzustellen.

Wenn die Aufsichtsbehörde die Beschäftigung nicht ablehnt oder vorläufig untersagt, dürfen Sie die Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen.

  • Ärztliches Zeugnis
  • Zustimmende Erklärung der schwangeren oder stillenden Frau. Die Frau kann Ihre Erklärung jederzeit widerrufen.
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 14 Absatz 1 Mutterschutzgesetz
  • ​​​​​​​ Aussage zur Alleinarbeit

Voraussetzungen

  • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
  • Die schwangere oder stillende Frau muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären
  • Ein ärztliches Zeugnis darf nicht gegen die Beschäftigung bis 22 Uhr sprechen.
  • Eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau durch Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
  • Eine unverantwortbare Gefährdung für das Kind durch Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
  • Die dokumentierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen weist nach, dass keine sonstigen unverantwortbaren Gefährdungen bestehen.

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr können Sie schriftlich beantragen.

Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos oder nutzen Sie bei Vorhandensein ein Antragsformular.
  • Senden Sie Ihren Antrag an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft die Unterlagen.
  • Ihr Antrag gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Ablehnung erhalten.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
  • Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde kann Ihnen auch eine vorläufige Ablehnung erteilen.
  • Bei einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid zu.

Eine Genehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr können Sie beantragen.

Sie können die Genehmigung beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos oder nutzen Sie bei Vorhandensein ein Antragsformular.
  • Senden Sie Ihren Antrag an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft die Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Ihr Antrag gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Ablehnung erhalten.
  • Sie können eine Bescheinigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion anfordern.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
  • Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde kann Ihnen auch eine vorläufige Ablehnung erteilen.
  • Bei einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid zu.

You can apply for a permit to employ a pregnant or breastfeeding woman between 8 pm and 10 pm.

You can apply for the permit:

  • Describe your request informally or use an application form if one is available.
  • Send your application to the local authority responsible for occupational health and safety, including the necessary documents and evidence.
  • The local authority responsible for occupational health and safety will check the documents.
  • If the documents or information required for processing are incomplete, you will be contacted immediately by the processing department.
  • Your application is considered approved if you do not receive a rejection within 6 weeks.
  • You can request a certificate confirming the fictitious approval.
  • If the requirements for approval are not met, you will receive a rejection.
  • The authority responsible for occupational health and safety can also issue you with a provisional rejection.
  • In the event of a rejection, you will receive a notice of rejection.

Możesz ubiegać się o zezwolenie na zatrudnienie kobiety w ciąży lub karmiącej piersią między godziną 20:00 a 22:00 .

Możesz ubiegać się o zezwolenie:

  • Opisać swój wniosek nieformalnie lub, jeśli jest dostępny, skorzystać z formularza wniosku.
  • Przesłać wniosek do lokalnego organu właściwego ds. bezpieczeństwa i higieny pracy wraz z niezbędnymi dokumentami i dowodami.
  • Lokalny właściwy organ ds. bezpieczeństwa i higieny pracy sprawdzi dokumenty.
  • Jeśli dokumenty lub informacje wymagane do rozpatrzenia wniosku są niekompletne, natychmiast skontaktuje się z Tobą dział zajmujący się rozpatrywaniem wniosków.
  • Wniosek zostanie uznany za zatwierdzony, jeśli w ciągu 6 tygodni nie zostanie odrzucony.
  • Możesz poprosić o zaświadczenie o fikcyjnym zatwierdzeniu.
  • Jeśli wymagania dotyczące zezwolenia nie zostaną spełnione, wniosek zostanie odrzucony.
  • Organ odpowiedzialny za bezpieczeństwo i higienę pracy może również wydać tymczasową decyzję odmowną.
  • W przypadku odrzucenia wniosku otrzymasz powiadomienie o odrzuceniu wniosku.

weiterführende Informationen

Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz"

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756

Broschüre „Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz"

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz-121860

Hinweise (Besonderheiten)

Dieses Verfahren zur Genehmigung der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr ersetzt nicht die Mitteilung nach dem Mutterschutzgesetz. Nutzen Sie dafür die entsprechend verfügbaren Formulare oder diesen Online Dienst.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

State Office for Health and Social Affairs
Occupational Safety and Health Department
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Państwowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych
Departament Bezpieczeństwa i Higieny Pracy
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: +49 385 588-59962

E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de
Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt