Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Beistandschaft beenden
  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • Schriftlich oder online möglich.
  • Kann ganz oder teilweise beendet werden.
  • Endet automatisch wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
  • Endet automatisch wenn das Kind volljährig ist.
  • Endet automatisch wenn die Familie ins Ausland zieht.
  • Endet automatisch wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt).
  • Zuständig: Örtliches Jugendamt

Sie haben einen Beistand vom Jugendamt zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

zuständige Stelle

lokalny urząd ds. młodzieży

örtliches Jugendamt

local youth welfare office

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-5107 (Frau Lischke (FGL))

E-Mail: klischke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Elfi Wilck
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5251
Raum: B206 (LWL)