Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
  • Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids
  • Antrag während der Laufzeit des Bauvorbescheids
  • Antrag auf Verlängerung per Onlineservice oder in Textform
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte
  • Gebührenpflichtig

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

  • Antrag

Voraussetzungen

  • gültiger Bauvorbescheid,
  • Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides,
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert,
  • der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6300 (Herr Kebschull (FDL))
Telefon: 03871 722-6301 (Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon: 03871 722-6302 (Frau Morland (Dezentraler Service))

E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr