Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 60,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

  • Keine Antragsfrist
  • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung einzureichen:

  1. ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
  2. Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte / aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  3. Lageplan nach Bauvorlagenverordnung
  4. Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
  5. Baubeschreibung nach Bauvorlagenverordnung
  6. Nachweis der Standsicherheit / Erklärung Tragwerksplaner
  7. Nachweis des Brandschutzes
  8. Aussagen zur gesicherten Erschließung
  9. Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan

Grundsätzlich sind für das Baugenehmigungsverfahren Unterlagen, die durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt wurden, erforderlich. Die o.g. Aufzählung zeigt die beispielhaft notwendigen Unterlagen. Im Einzelfall sind weitere Antragsunterlagen erforderlich.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Die Formulare zum Thema Baugenehmigung erhalten Sie in unserer Formularübersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

E-Mail: guido.kebschull@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Wilfried Gammelin
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6346
Raum: B304 (LWL)
Frau Angela Dumke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6342
Raum: B306 (LWL)
Herr Norman Poschwatta
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6344
Raum: B306 (LWL)
Herr Frank Preuß
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6345
Raum: B307 (LWL)
Frau Katja Möller
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6347
Raum: B307 (LWL)
Frau Stefanie Schröder
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6343
Raum: B305 (LWL)
Herr Frank Brinkmann
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6348
Raum: B308 (LWL)
Frau Madlen Schmidt
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6361
Raum: B314 (LWL)
Herr Andreas Adler
Telefon: 03871 722-6349
Raum: B304 (LWL)
Herr Mirco Grube
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-6341
Raum: B304 (LWL)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz