Bauabsteckung

  • Verdeutlichen der Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz
  • Vermeiden von Überbauungen von Grundstücksgrenzen bei neu zu errichtenden Bauwerken in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze
  • Amtlicher Lageplan erforderlich
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig
    • untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
    • sonstige Vermessungsbüros

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.

Volltext

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.

Handlungsgrundlage(n)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)

Amtlicher Lageplan

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid

Formulare

formlos

weiterführende Informationen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

zuständige Stelle

  • untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
  • sonstige Vermessungsbüros

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.

The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.

The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.

Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6300 (Herr Kebschull (FDL))
Telefon: 03871 722-6301 (Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon: 03871 722-6302 (Frau Morland (Dezentraler Service))

E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6250 (Herr Mahncke (FGL))

E-Mail: ronald.mahncke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr