Ausstellung eines Leichenpasses

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Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.

Volltext

Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.

Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stellen auch den für die Überführung erforderlichen Leichenpass aus.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Gesundheitsämter
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Konsulate und Botschaften

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Wenn der Sterbefall vom Standesamt noch nicht beurkundet wurde, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beim Standesamt angezeigt werden, eine Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft
    (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder wenn es sich bei der Leiche um eine unbekannte Person handelt)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses ergeben sich aus der

Verfahrensablauf

Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beim Gesundheitsamt beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen damit beauftragen, den Leichenpass beim Gesundheitsamt zu beantragen.

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen und bei Überführungen ins Ausland die zweite Leichenschau vorgenommen wurde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.11.2016

Zuständige Stelle

Die Gesundheitsämter stellen einen erforderlichen Leichenpass aus.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Verwaltung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5367 (Frau Laudy (Verwaltungsleitung))

E-Mail: michel.krueger@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Gabriele Schriefer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5303
Raum: C 150 (LWL)
Frau Silke Kittner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5302
Raum: C146 (LWL)
Frau Jana Helms
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5304
Raum: C133 (LWL)