Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Kurztext

  • Befähigungsschein Begasung Erteilung
  • Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden:
    • Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O 
  •  Mitteilung per Mail oder postalisch 

Teaser

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Handlungsgrundlage(n)

§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Voraussetzungen

  •  Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
  • Mindestalter 18 Jahre
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Kosten: variabel von 300 bis 1.000 Euro

Verwaltungsgebühr: EUR 300,00 - 1.000

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Der Befähigungsschein ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Fachlich freigegeben am

12.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

Friedrich-Engels-Str. 47
19061

Telefon: +49 385 588-59962

E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de
Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt

Ansprechpartner:

Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Telefon: +49 385 588-59410