Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen

Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

Volltext

Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

Voraussetzungen

  • Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
  • Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
  • Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
  • Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt

Rechtsbehelf

Klage

zuständige Stelle

Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das
 
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt