Teaser
Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Volltext
Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein / Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ärztliches Attest
- Vertretungsbefugnis
Identifikationsdokument
Vorderseite des Personalausweises
Ärztliches Attest
Fahrerlaubnis
Vollmacht
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.