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Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Volltext
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Identifikationsdokument
Vorderseite des Personalausweises
Ärztliches Attest
Fahrerlaubnis
Vollmacht
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.