Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

  • Zulassung von Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition
  • wenn besondere Gründe vorliegen, ist Ausnahme möglich
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht entgegenstehen
  • nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind
  • keine Umgehung vorhandener Erlaubniserfordernisse
  • Einzelfall
  • Verwaltungsgebühr: EUR 30,00 - 150,00
  • zuständig: Waffenbehörden
  • Administration fee: EUR 30.00 - 150.00
  • responsible: Weapons authorities
  • Opłata administracyjna: 30,00-150,00 EUR
  • Odpowiedzialny: Władze odpowiedzialne za broń

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Volltext

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

einzelfallabhängig

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  3. Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
  4. Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Formulare

keine

zuständige Stelle

Władze ds. broni

Weapons authority

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Weapons authority

Władze ds. broni

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Ausländerbehörde


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3037 (Frau Schönberg (FGL))

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr