Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen

  • Zulassung von Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition
  • wenn besondere Gründe vorliegen, ist Ausnahme möglich
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen nicht entgegenstehen
  • nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind
  • keine Umgehung vorhandener Erlaubniserfordernisse
  • Einzelfall
  • Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 500,00
  • zuständig: Kreispolizeibehörden

In Mecklenburg-Vorpommern kann eine Verwaltungsgebühr zwischen 30-150 Euro anfallen. 

In Mecklenburg-Vorpommern, an administration fee of between 30-150 euros may be charged.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim może zostać naliczona opłata administracyjna w wysokości od 30 do 150 euro.

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Volltext

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

einzelfallabhängig

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  3. Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
  4. Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Formulare

keine

zuständige Stelle

Weapons authority

Władze ds. broni

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Weapons authority

Władze ds. broni

Waffenbehörde