Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

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Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Volltext

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:

  • Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Kosten nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V).
Die Gebühr hängt von der Anzahl der Wertermittlungsobjekte und der jeweils hierzu mitgeteilten Kaufpreise ab. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.

Fristen

  • keine
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.

Rechtsbehelf

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAA) die zuständigen Stellen.

Ansprechpunkt

Ihr Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern ist die Geschäftsstelle des jeweiligen Gutachterausschusses.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-6100 (Frau Großmann (FDL))
Telefon: 03871 722-6101 (Frau Kobel (Geschäftsstellenleiterin))
Telefax: 03871 72277-6100 (Frau Großmann)
Telefax: 03871 72277-6101 (Frau Kobel)

E-Mail: jana.grossmann@kreis-lup.de
E-Mail: judith.kobel@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Nicole Busch
Position: SB Kaufpreissammlung
Telefon: 03871 722-6105
Raum: A225 (LWL)
Herr Sebastian Schulz
Position: SB Kaufpreissammlung
Telefon: 03871 722-6103
Raum: A225 (LWL)
Frau Stefanie Zengel
Position: SB Kaufpreissammlung
Telefon: 03871 722-6102
Raum: A225 (LWL)
Frau Juliane Mikoleit
Position: SB Kaufpreissammlung
Telefon: 03871 722-6108
Raum: A225 (LWL)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz