Teaser
Wenn Sie sich über Wasserrechte, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete informieren wollen, können Sie dies im Kartenportal Umwelt des LUNG tun. Wenn Sie genauer in eine Wasserbuchakte einsehen wollen, können Sie dies bei der Wasserbuchstelle des LUNG tun.
Volltext
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.
Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.
Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.
Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.
Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.
Bearbeitungsdauer
- Wasserbuchblätter können jederzeit im Kartenportal Umwelt eingesehen werden.
- Die Bearbeitungsdauer für die Einsicht in die Wasserbuchakte richtet sich nach dem Antragsaufkommen (ca. 2-4 Wochen).
Fristen
keine
Formulare
Keine.
- Formulare vorhanden: Ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Einsicht in die Wasserbuchakte entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruch
Informationen, wo und wie Sie Klage erheben, können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg - Vorpommern (LUNG)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-0 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-106
E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de
Internet: www.lung.mv-regierung.de/&;
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de
Ansprechpunkt
Wasserbuchstelle M-V
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 03843/777-304 oder -305 (gebührenfrei)
Telefax: 03843/777-9304 oder -9305
E-Mail: LUNGwasserbuchstelle@lung.mv-regierung.de