Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

Volltext

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass
    • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
    • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
    • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

 Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

      Voraussetzungen

      Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

      Zusätzlich muss

      • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
      • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

      Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

        Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

        Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

        • bis zu drei Monate: 96 Euro,
        • über drei Monate: 93 Euro.

        Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

        Fachlich freigegeben durch

        Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

        Fachlich freigegeben am

        19.09.2016

        Zuständige Stelle

        Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

          Zuständige Stellen und Formulare

          Detailansicht »

          Adresse:

          FG Ausländerbehörde


          19092 Putlitzer Straße 25
          19370

          Telefon: 03871 722-3012 (Herr Baumbach (FGL))

          Öffnungszeiten:

          Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

          Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

          Mittwoch: geschlossen

          Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

          Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

          Ansprechpartner:

          Frau Carina Schönberg
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3037
          Raum: C118 (LWL)
          Frau Jennifer Schulz
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3038
          Raum: C117 (LWL)
          Herrn Thomas Pietz
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3019
          Raum: C114 (LWL)
          Herr Adi Abdulkarim
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3039
          Raum: C117 (LWL)
          Frau Vivian Jerichow
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3034
          Raum: C 115 (LWL)
          Herr Florian Weiß
          Position: Sachbearbeiter
          Telefon: 03871 722-3031
          Raum: 123 (PCH)
          Herr Marcel Zank
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3035
          Raum: 123 (PCH)
          Herr Sevins Demir
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3036
          Raum: 124 (PCH)
          Frau Kelly Rose Possehl
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3032
          Raum: 124 (PCH)
          Herr Kay Klinger
          Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
          Telefon: 03871 722-3029
          Raum: 124 (PCH)
          KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
          Position: Fachperson für Datenschutz