Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung
- Zweck der Aufenthaltserlaubnis ist die Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Erwerbstätigkeit) die der erworbenen Qualifikation entspricht
- in direktem Anschluss an die Ausbildung
- maximal 12 Monate gültig
- berechtigt zur Erwerbstätigkeit
- zuständig: örtliche Ausländerbehörde
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Volltext
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
- gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Ausbildungsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes/der Kammer über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung)
- 1 aktuelles biometrisches Foto
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Voraussetzungen
Sie haben in Deutschland erfolgreich eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde