Volltext
Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro
Verfahrensablauf
- Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
- Der Antrag ist formlos zu stellen.
- Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
- Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
- Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Formulare
formloser Antrag
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.02.2021
Zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin