- Approbationsurkunde Ersatz
- Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht
Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
Die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde vorgegeben.
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
Krajowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Socjalnych w Meklemburgii-Pomorzu Przednim (Państwowy Urząd Egzaminacyjny dla Zawodów Opieki Zdrowotnej)
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
State Office for Health and Social Affairs in Mecklenburg-Vorpommern (State Examination Office for Healthcare Professions)