Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Kurztext

  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht

Teaser

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Handlungsgrundlage(n)

Richtet sich nach Landesrecht.

Richtet sich nach Landesrecht.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
  • Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
  • ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
  • Erklärung der Straffreiheit
  • Bundeszentralregister (Belegart O)
  • Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden

Voraussetzungen

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.

Fristen

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Fachlich freigegeben am

14.02.202214

Status Katalogeintrag

7

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59003

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Öffnungszeiten:

Mo. keine Sprechzeit

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

Mi. keine Sprechzeit

Do. 09:00 – 12:00 Uhr

Fr. keine Sprechzeit

Ansprechpartner:

Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Telefon: +49 385 588-59410

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Adresse:

Referat VI 540 - Futtermittelüberwachung, Tierkennzeichnung, Datenbanken

Dreescher Markt 2
19061

Webseite: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Ansprechpartner:

Christiane Schmidt-Thiel
Position: Leiter/-in