Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen

  • Approbation als Zahnarzt Erteilung
  • Um in Deutschland als Zahnarzt arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
  • Die Approbation wird auf Antrag erteilt
  • Voraussetzung für die Beantragung im Verfahren zur Regelapprobation ist die Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung ist zunächst die Gleichwertigkeit festzustellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständige Stelle ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die zahnärztliche Prüfung abgelegt hat.

Wenn Sie in Deutschland den zahnärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Volltext

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Stelle

Krajowy Urząd Zdrowia i Spraw Społecznych w Meklemburgii-Pomorzu Przednim

State Office for Health and Social Affairs in Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
 

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59990

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Öffnungszeiten:

Di. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.