Anliegerbescheinigung beantragen

Kurztext

Als auf Landesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:

  •     Straßenbaubeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V)
  •     Anschlussbeitrag nach § 9 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) für die Möglichkeit des Anschlusses an eine leitungsgebundene gemeindliche Einrichtung
  •     Stellplatzablösebetrag nach § 49 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)

Teaser

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht

Laden Sie den Eigentümernachweis hoch.


Liegenschaftskatasterauszug (mit den neuen Flurstücksgrenzen)

Laden Sie den Flurkartenauszug hoch.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Fristen

keine

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Ansprechpunkt

die zuständige Gemeinde

Zuständige Stellen und Formulare

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