- Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
- Betreiber, die eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichen (Krematorium) in Betrieb nehmen wollen, müssen dies der zuständigen Behörde anzeigen
- Anzeige muss bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen
- zuständig: zuständige Behörde
- zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
- Responsible in Mecklenburg-Western Pomerania: Immission control authorities of the districts, independent cities and large towns belonging to the district
- Odpowiedzialni w Meklemburgii-Pomorzu Przednim: Organy kontroli emisji w okręgach, niezależnych miastach i dużych miastach należących do okręgu
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .
Volltext
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Hinweise (Besonderheiten)
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Organy kontroli emisji w okręgach, niezależnych miastach i dużych miastach należących do okręgu
Immission control authorities of the districts, independent cities and large cities belonging to districts