Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Teaser

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.

Volltext

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

  • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
  • Angebote im Bereich von:
    • Sport, Spiel und Geselligkeit
    • Internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Beratungen

Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.

Rechtsgrundlage(n)

SGB VIII

Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V

Landesjugendplan M-V
LAGuS - Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5107 (Frau Lischke (FGL))

E-Mail: klischke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Jenna Giese
Position: Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Telefon: 03871 722-5256
Raum: B205 (LWL)
Frau Kirsten Marten
Position: Sachbearbeiter/in
Telefon: 03871 722-5146
Raum: B208 (LWL)
Frau Stefanie Cordes
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5117
Raum: B206 (LWL)
Frau Madlin Thiel
Position: Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Telefon: 03871 722-5140
Frau Anne Wendel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5266
Raum: B212 (LWL)
Frau Maria Bartels
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5265
Raum: B207 (LWL)