Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Volltext

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Verfahrensablauf

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Formulare

Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden

Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Wahlämter.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Personalangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag
geschlossen

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.