Allgemeine Anfrage an die Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner in MV, soweit noch kein elektronisches Verfahren vorliegt.
Soweit noch kein elektronisches Verfahren vorliegt, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Volltext
Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.
Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.
Es wird Ihnen mitgeteilt,
- welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
- für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
- und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.
Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.
Verfahrensablauf
Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Rechtsbehelf
keine formalen Rechtsbehelfe
zuständige Stelle
Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern