Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

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Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

Zuständige Stellen und Formulare

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Steuern

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

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Webseite: www.hagenow.de

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geschlossen

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