Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen

  • Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
  • das Einleiten von gewerblich-industriellem Abwasser in private Abwasseranlagen bedarf in der Regel der behördlichen Genehmigung
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung allerdings nicht erforderlich
  • Spezielle Regelungen bei Abwässern, in denen Schadstoffe anzunehmen sind, finden sich in den Anhängen der branchenspezifischen Abwasserverordnungen
  • Antrag von der zuständigen Stelle
  • Erforderliche Unterlagen und Informationen bei der zuständigen Stelle erfragen

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

Rady dzielnic i burmistrzowie niezależnych miast są odpowiedzialni za wykonywanie tych zadań jako niższe władze wodne zgodnie z § 42 ust. 1 LWaG.

Krajowe urzędy ds. rolnictwa i środowiska są odpowiedzialne za wydawanie zezwoleń na pośrednie odprowadzanie ścieków, jeśli ścieki z oczyszczalni ścieków znajdują się na wodach przybrzeżnych.

The district councils and the mayors of the independent cities are generally responsible for performing these tasks as lower water authorities in accordance with Section 42 (1) LWaG.

The State Offices for Agriculture and the Environment are responsible for issuing a permit for indirect discharge if the discharge from the downstream sewage treatment plant is into coastal waters.

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Czy chcesz odprowadzać ścieki do oczyszczalni ścieków (zrzut pośredni), która odprowadza ścieki do wód przybrzeżnych?

jeśli "Tak", kliknij "Kontynuuj z Państwowym Urzędem ds. Rolnictwa i Środowiska (StALU) "
jeśli "Nie", kliknij "Kontynuuj z Dolnym Urzędem Kontroli Zanieczyszczeń ".

Do you want to discharge your wastewater into a wastewater treatment plant (indirect discharge) that discharges into coastal waters?

if "Yes", click on "Continue with the State Office for Agriculture and the Environment (StALU) "
if "No", click on "Continue with the Lower Water Authority "

Wollen Sie Ihr Abwasser in eine Abwasseranlage einleiten (Indirekteinleitung), die in ein Küstengewässer einleitet?

bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) "
bei "Nein" klicken Sie auf " Weiter mit der Unteren Wasserbehörde "

Ansprechpunkt

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

Rady dzielnic i burmistrzowie niezależnych miast są odpowiedzialni za wykonywanie tych zadań jako niższe władze wodne zgodnie z § 42 ust. 1 LWaG.

Krajowe urzędy ds. rolnictwa i środowiska są odpowiedzialne za wydawanie zezwoleń na pośrednie odprowadzanie ścieków, jeśli ścieki z oczyszczalni ścieków znajdują się na wodach przybrzeżnych.

The district councils and the mayors of the independent cities are generally responsible for performing these tasks as lower water authorities in accordance with Section 42 (1) LWaG.

The State Offices for Agriculture and the Environment are responsible for issuing a permit for indirect discharge if the discharge from the downstream sewage treatment plant is into coastal waters.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Dezernat Dez. 42 - Vollzug Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

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Adresse:

FG Grundwasser und Bodenschutz

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-6804 (Herr Fiedelmann (FGL))

E-Mail: max.fiedelmann@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr