Abfallgebühr bezahlen

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Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Volltext

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Handlungsgrundlage(n)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Fristen

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.08.2016

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Bearbeitung kann mit Online-Modul sofort passieren. Abarbeitung der Entsorgungfirmen kann bis zu 14 Tage dauern.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Nach § 5 I der Abfallsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, wird grundsätzlich dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugestellt. Somit ist bei Mietern, die Anschrift des Eigentümers notwendig.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 03871 722-7000
Telefax: 03871 72277-7000

E-Mail: alp@kreis-lup.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz