Abfallgebühr bezahlen

Die Festsetzung der Abfallgebühr für die Abfallentsorgung erfolgt durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grundlage der entsprechenden Abfallentsorgungs- sowie Abfallgebührensatzung.

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Volltext

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Handlungsgrundlage(n)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes .

You can find the statutes on the page of the Waste Management Company .

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Formulare

weiterführende Informationen

Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

Hinweise (Besonderheiten)

Pursuant to Section 5 I of the Ludwigslust-Parchim District Waste Statute, the fee notice is generally sent to the owner. Thus, in the case of tenants, the address of the owner is necessary.

Nach § 5 I der Abfallsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, wird grundsätzlich dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugestellt. Somit ist bei Mietern, die Anschrift des Eigentümers notwendig.

According to § 5 I of the waste statutes of the Ludwigslust-Parchim district, the owner is always served with the fee notice. Thus, for tenants, the address of the owner is necessary.

zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 03871 722-7000
Telefax: 03871 72277-7000

E-Mail: alp@kreis-lup.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr