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Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung
Volltext
Zuwendungszweck
Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung
Gegenstand der Zuwendung
70 % der Lehrgangskosten,
Pauschalbetrag von EUR 14,40 pro Übernachtung
Zuwendungsempfänger
Bildungsträger, mittelbar die Ausbildungsbetriebe
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen
Voraussetzungen
Die Zuwendung wird für Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts gewährt, die ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der 6 Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein.
Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen den Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Die Berufsausbildung muss betrieblich durchgeführt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss als Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Bildungsträger stellen bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einen schriftlichen Antrag auf Förderung der jeweiligen Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung und voraussichtlichen Übernachtungen.
Bearbeitungsdauer
individuell
Formulare
über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) erhältlich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.01.2020
Zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Ansprechpunkt
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Hauptsitz)
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel. 0385 55775-0
Fax 0385 55775-40