Zuwendungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Zuwendungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen

 

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Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung

 

 

Volltext

Zuwendungszweck

Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung


Gegenstand der Zuwendung

70 % der Lehrgangskosten,

Pauschalbetrag von EUR 14,40 pro Übernachtung

 

Zuwendungsempfänger

Bildungsträger, mittelbar die Ausbildungsbetriebe

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

 

 

Erforderliche Unterlagen

formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen

 

 

Voraussetzungen

Die Zuwendung wird für Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts gewährt, die ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an Maßnahmen der überbetrieblichen Aus­bildung teilnehmen. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der 6 Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein.

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen den Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklen­burg-Vorpommern befinden.

Die Berufsausbildung muss betrieblich durchgeführt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss als Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

 

 

Verfahrensablauf

Die Bildungsträger stellen bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einen schriftlichen Antrag auf Förderung der jeweiligen Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung und voraussichtlichen Übernachtungen.

 

 

Bearbeitungsdauer

individuell

 

 

Formulare

über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) erhältlich.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

20.01.2020

 

 

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

 

 

Ansprechpunkt

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Hauptsitz)

Schulstraße 1 - 3

19055 Schwerin

Tel. 0385 55775-0

Fax 0385 55775-40

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Schulstr. 1-3
19055

Telefon: 0385 55775-0

E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Webseite: https://www.gsa-schwerin.de/