Zollkontrolle – Einfuhrverbote

Zollkontrolle – Einfuhrverbote

 

Volltext

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

 

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

 

 

Fachlich freigegeben am

20.07.2017

 

 

Zuständige Stelle

die jeweilige Zollstelle

 

 

Ansprechpunkt

Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung

Zentrale Auskunftsstelle

Carusufer 3-5

01099 Dresden

 

Telefon: 0351 44834-510

Fax: 0351 44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 351 44834-510 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 351 44834-520 (Für Unternehmen)
Telefax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Webseite: www.zoll.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten: 

Montag: 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr