Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

 

Teaser

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.

 

 

Volltext

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

 

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.

 

 

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

11.09.2019

 

 

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Graf-Schack-Allee 12
19053

Telefon: 0385 51030
Telefon: 0385 5103111 (Direkt-Hotline)
Telefax: 0385 5103999

E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/schwerin/

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

 

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

 

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr