Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

 

Teaser

Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

 

 

Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

 

 

Rechtsgrundlage(n)

§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
     Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

 

 

 

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

 

Fristen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

 

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

 

 

Hinweise (Besonderheiten)

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Verlängerung der Fahrerlaubnis

126.2  Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe

1,00EUR

145  Auskunft aus dem Fahreignungsregister

3,30EUR

201  Prüfung eines Antrags

5,10EUR

202.1 Verlängerung einer Fahrerlaubnis (ohne Eintrag Schlüsselzahl 95)

34,50EUR

          VNF/Direktversand

5,00EUR

Gesamt

48,90EUR

343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis

15,80EUR

343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis

11,70EUR

146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

5,00EUR

Gesamt

81,40EUR


 In begründeten Ausnahmefällen kann auf den Direktversand verzichtet werden.
 

Nur Fahrerqualifizierungsnachweis (Eintrag der Schlüsselzahl 95)

343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis

15,80EUR

343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis

11,70EUR

146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

5,00EUR

Gesamt

32,50EUR


Weitere mögliche Kosten: Porto für Expressbestellung: 10,50EUR           
Porto für Expressbestellung FQN: 5,40EUR

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr


Mo, Mi, Fr letzte Wartemarkenausgabe: 12 Uhr

Di, Do letzte Wartemarkenausgabe: 12 bzw. 17 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

    Telefon: 03871 115
    Telefon: 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

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Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr


Mo, Mi, Fr letzte Wartemarkenausgabe: 12 Uhr

Di, Do letzte Wartemarkenausgabe: 12 bzw. 17 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

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Adresse:
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
19370

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:
  • 115

    Telefon: 115
    Telefon: 03871 115