Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

 

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Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.

 

 

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

 

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

 

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
  • Die Antragsfrist wird eingehalten.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert haben.

 

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Baugenehmigung.

 

 

 

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung.

 

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

 

 

Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

 

 

 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

Urheber

Frau Lehmann-Schmidtke im TF Bauen und Wohnen Umsetzungsprojekt

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

 

 

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

 

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