Vereinsregister Einsicht gewähren

Vereinsregister Einsicht gewähren

 

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Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

 

 

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

 

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

 

 

Erforderliche Unterlagen

keine

 

 

Voraussetzungen

keine

 

 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Elektronisches Vereinsregister

 

Die Online-Einsichtnahme und Datenabrufe unter folgendem Link.

 

Einsichtnahme: kostenlos

  • je Ausdruck: kostenlos

 

Einsichtnahme bei den zuständigen Amtsgerichten, welche die Vereinsregister führen.

 

Einsichtnahme: kostenlos

  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigter Ausdruck: EUR 20,00

 

Verfahrensablauf

Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines schriftlichen Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.

 

 

Fristen

keine

 

 

Formulare

keine

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht in ihrem Landgerichtsbezirk. Im Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Amtsgerichte Neubrandenburg, Stralsund, Rostock oder Schwerin.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder

Webseite: Justizportal des Bundes und der Länder

Öffnungszeiten:

Keine Angabe