Volltext
Die Umwidmung fliegerischer Lizenzen ist bis auf die, die nach JAR-FCL (deutsch) ausgestellt wurden, am 8. April 2015 abgeschlossen worden. JAR-FCL-Lizenzen können noch bis zum 8. April 2018 umgeschrieben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates [DE]
URL: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:01:DE:HTML
Hinweise zur VO (EU) Nr. 1178/2011 (Luftfahrt-Bundesamt) [DE]
URL: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Rechtsgrundlagen/Teil_FCL/Einfuehrung_Teil_FCL.htm
Erforderliche Unterlagen
selbsterklärende Antragsformulare (Internet)
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der umzuwidmenden Lizenz und wurden in sogenannten Umwandlungsberichten des Bundes veröffentlicht.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Fristen
Lizenzen nach JA-FCL (deutsch) bis 8. April 2018
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fristabläufen kann es zusätzlichen fliegerischen Prüfungen/Überprüfungen kommen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.04.2015
Zuständige Stelle
Für Lizenzinhaber, die in M-V wohnen, ist die oberste Luftfahrtbehörde M-V zuständig.